Entwurf – nicht anwaltlich geprüft
Mietbedingungen
[RECHTLICHE PRÜFUNG EMPFOHLEN] Dieser Entwurf darf erst nach Ergänzung aller Platzhalter und Festlegung des tatsächlichen Geschäftsprozesses als AGB verwendet werden. Er ist nicht als anwaltlich geprüft zu bezeichnen.
1. Anbieter und Geltungsbereich
Vermieter ist [BITTE VOLLSTÄNDIGEN NAMEN/FIRMA UND ANSCHRIFT EINTRAGEN], handelnd unter „The White Castle“. Diese Mietbedingungen gelten für die zeitlich begrenzte Überlassung der weißen Hüpfburg und ausdrücklich vereinbarte Zusatzleistungen an Verbraucher und Unternehmer. Zwingende gesetzliche Rechte bleiben unberührt.
2. Vertragsgegenstand
Mietgegenstand ist „The White Castle“, eine weiße Hüpfburg mit ungefähr 5 × 5 m Grundfläche und ungefähr 4 m Höhe, einschließlich der im individuellen Angebot genannten Ausstattung. Lieferung, Aufbau, Abbau, Dekoration, Betreuung und weitere Extras sind nur geschuldet, wenn sie im Angebot ausdrücklich angeführt sind.
3. Anfrage, Angebot und Vertragsabschluss
- Konfiguration, Datumswahl und Absenden auf der Website sind ausschließlich eine unverbindliche Anfrage und noch keine Buchung.
- Der Anbieter prüft insbesondere Verfügbarkeit, Veranstaltungsort, Zufahrt, Untergrund und Aufbauaufwand und übermittelt gegebenenfalls ein Angebot.
- Eine Anfrage reserviert den Termin nicht.
- Der Vertrag kommt zustande: [BETREIBER MUSS FESTLEGEN: z. B. durch ausdrückliche Annahmeerklärung des Kunden und schriftliche Buchungsbestätigung des Anbieters; Bedeutung der 40-%-Anzahlung eindeutig regeln].
Angebote gelten [BITTE ANGEBOTSFRIST VERBINDLICH FESTLEGEN; auf der Website derzeit „normalerweise 7 Tage“].
4. Preise, Anzahlung und Kaution
Maßgeblich ist der im angenommenen Angebot ausgewiesene Gesamtpreis. Der Konfigurator zeigt eine vorläufige Berechnung; zusätzliche Kosten können nur für zuvor offengelegte beziehungsweise später ausdrücklich vereinbarte Leistungen anfallen, insbesondere für Entfernung, erschwerte Zufahrt, langen Trageweg, besondere Sicherung oder zusätzliche Aufbauarbeiten.
[ANGABE DES BETREIBERS ERFORDERLICH: Sämtliche B2C-Preise müssen als Bruttopreise einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Abgaben ausgewiesen werden. Falls die Kleinunternehmerbefreiung angewendet wird, den korrekten Hinweis festlegen.]
Laut aktuellem Websiteinhalt beträgt die Anzahlung 40 % des vereinbarten Preises, der Restbetrag ist spätestens sieben Tage vor der Veranstaltung fällig und die rückzahlbare Kaution beträgt 250 Euro. [BETREIBER MUSS Fälligkeit, Zahlungsarten, Rückzahlungsfrist, zulässige Abzüge und Abrechnung der Kaution verbindlich regeln.]
5. Lieferung, Selbstabholung, Aufbau und Abbau
Leistungsort, Lieferfenster, Abholzeit, Nutzungsdauer und Rückgabe werden im Angebot festgelegt. Bei Selbstabholung übernimmt der Kunde Transport, Aufbau, Sicherung, Betrieb und Abbau nur nach Einweisung und entsprechend den übergebenen Hersteller- und Sicherheitsvorgaben.
[BETREIBER MUSS FESTLEGEN: Abhol-/Rückgabeort, Fahrzeuganforderungen, Ladehilfe, Verspätungsfolgen, Aufbaukompetenz, Übergabeprotokoll und Vorgehen, wenn ein sicherer Selbstaufbau nicht gewährleistet ist.]
6. Anforderungen am Veranstaltungsort
Der Kunde muss rechtzeitig vollständige und richtige Angaben zum Aufbauort machen und insbesondere sicherstellen:
- ausreichende ebene Fläche sowie freie Höhe und Sicherheitsabstände,
- tragfähiger, geeigneter Untergrund und zulässige Verankerungsmöglichkeit,
- freie und ausreichend breite Zufahrt sowie den vereinbarten Trageweg,
- eine geeignete, abgesicherte Stromversorgung,
- erforderliche Zustimmung von Eigentümer, Location und Behörden.
[ANGABE DES BETREIBERS ERFORDERLICH: exakte Mindestfläche/Sicherheitsabstände, Stromanschluss, Kabellänge, Leistungsaufnahme, zulässige Untergründe, Zufahrtsmaße und maximale Trageentfernung anhand Herstellerunterlagen festlegen.]
7. Sichere Nutzung und Aufsicht
Die Hüpfburg darf nur entsprechend Einweisung, Herstellerangaben und den am Mietgegenstand angebrachten Hinweisen benutzt werden. Eine geeignete volljährige Aufsichtsperson muss den Betrieb laufend überwachen. Schuhe, Speisen, Getränke, scharfe Gegenstände, offenes Feuer, Rauchen und Tiere sind im oder unmittelbar am Mietgegenstand nicht zulässig. Bei erkennbarer Gefahr ist die Nutzung sofort zu beenden und der Anbieter zu kontaktieren.
[ANGABE DES BETREIBERS ERFORDERLICH: zulässige Nutzerzahl, Alters-/Größenbereiche, Gesamt- und Einzelgewicht, Gebläsebetrieb, Aufsichtsschlüssel, Windgrenzwert und Notfall-/Evakuierungsanweisung exakt aus Hersteller- und Prüfvorgaben übernehmen.]
8. Wetter und behördliche Vorgaben
Bei starkem Wind, Gewitter, Starkregen oder sonstigen unsicheren Bedingungen darf die Hüpfburg nicht aufgebaut oder weiter betrieben werden. Sicherheitsentscheidungen des Anbieters sowie behördliche Anordnungen sind zu befolgen.
Die Website beschreibt „WetterFlex“ als optionale einmalige Umbuchung bei Starkregen, Gewitter oder starkem Wind auf einen verfügbaren Ersatztermin innerhalb von zwölf Monaten. [BETREIBER MUSS Schwellenwerte, Entscheidungszeitpunkt, Nachweise, Ersatzterminprozess, ausgeschlossene Kosten und Verhältnis zu gesetzlichen Rechten abschließend festlegen.]
9. Stornierung und Umbuchung durch den Kunden
[BETREIBER MUSS eine sachlich angemessene, transparente Staffel nach ersparten Aufwendungen und realistischer anderweitiger Vermietbarkeit festlegen. Keine pauschalen Stornokosten ohne wirtschaftliche Prüfung übernehmen. Umbuchungsregeln und Nachweis eines geringeren Schadens vorsehen. RECHTLICHE PRÜFUNG EMPFOHLEN.]
10. Absage durch den Anbieter und höhere Gewalt
Kann der Anbieter aus Sicherheitsgründen, wegen eines Defekts, behördlicher Untersagung oder eines nicht beherrschbaren Ereignisses nicht leisten, informiert er den Kunden unverzüglich. Bereits geleistete Zahlungen für endgültig nicht erbrachte Leistungen werden zurückgezahlt, soweit keine wirksame Ersatz- oder Umbuchungsvereinbarung getroffen wird. Weitergehende zwingende Rechte bleiben unberührt.
11. Schäden, Verschmutzung, Verlust und Rückgabe
Der Mietgegenstand ist sorgfältig zu behandeln und im vereinbarten Zustand zurückzugeben. Schäden, Funktionsstörungen oder Verlust sind sofort zu melden; eigenmächtige Reparaturen sind unzulässig. Der Kunde haftet nach den gesetzlichen Vorschriften für von ihm oder ihm zurechenbaren Personen schuldhaft verursachte Schäden. Normale vertragsgemäße Abnutzung wird nicht verrechnet.
Zusätzliche Reinigungs- oder Reparaturkosten dürfen nur in nachgewiesener, angemessener Höhe verrechnet werden. [BETREIBER MUSS Übergabe-/Rückgabeprotokoll, Reinigungskriterien, Umgang mit Kaution und Belegpflicht festlegen.]
12. Gewährleistung, Reklamationen und Haftung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Mängel und Sicherheitsprobleme sollen unverzüglich gemeldet werden, damit Abhilfe möglich ist. Eine Haftung für Personenschäden und eine Haftung wegen Vorsatzes kann nicht ausgeschlossen werden; zwingende verbraucherrechtliche Haftung bleibt unberührt.
[RECHTLICHE PRÜFUNG EMPFOHLEN: Haftungsregelung getrennt für B2C und B2B sowie für leichte Fahrlässigkeit, Sachschäden, entgangene Nutzung und Verletzung von Schutzpflichten formulieren.]
13. Rücktrittsrecht bei Fernabsatz
Ob bei der konkreten Vermietung und den gebuchten Zusatzleistungen ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder die Ausnahme für Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen zu einem bestimmten Termin (§ 18 Abs. 1 Z 10 FAGG) greift, hängt von der rechtlichen Einordnung des konkreten Vertrags ab. Reine Selbstabholung/Miete und kombinierte Eventdienstleistung können unterschiedlich zu beurteilen sein.
[RECHTLICHE PRÜFUNG EMPFOHLEN] Vor Einführung eines verbindlichen Online- oder E-Mail-Vertragsabschlusses müssen Rücktrittsbelehrung, allfällige Ausnahme, Vertragsbestätigung und FAGG-Informationspflichten für den tatsächlichen Prozess geprüft werden. Dieser Entwurf behauptet bewusst weder Bestehen noch Ausschluss eines Rücktrittsrechts.
14. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten stehen in der Datenschutzerklärung.
15. Schlussbestimmungen
[BETREIBER MUSS Vertragssprache, Kommunikationsweg, allfällige B2B-Regelungen und Gerichtsstand unter Beachtung des KSchG und zwingender internationaler Verbrauchergerichtsstände festlegen. Keine ausschließliche Gerichtsstandsklausel gegenüber Verbrauchern ungeprüft verwenden.]